Regelgeving

Reinigung in Lebensmittelproduktionsbetrieben

Reinigung in Lebensmittelproduktionsbetrieben ist gesetzlich streng geregelt. Die Konsequenzen unzureichender Hygiene reichen von Produktrückrufen bis zu strafrechtlicher Verfolgung. Als FM-Verantwortlicher in der Lebensmittelindustrie müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften kennen und sicherstellen, dass Ihre Reinigungsorganisation diesen entspricht.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die Europäische Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist in Deutschland über das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Tier-LMHV/LMHV umgesetzt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die Lebensmittelüberwachung; zuständig für Kontrollen sind die Länder über die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Branchenverbände wie der BLL (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) und die VDEW verwalten Branchenleitfäden als gesetzlichen Referenzrahmen. DIN EN 10002 und die EHEDG-Richtlinien beschreiben Anforderungen an hygienegeeignete Ausrüstung.

Schlüsselbegriffe

Branchenleitfaden (Lebensmittelhygiene)
Von der Branche erstellter und von den Behörden anerkannter Leitfaden für Hygienemaßnahmen. Gibt konkrete Umsetzung der EU-Hygieneverordnung für den jeweiligen Sektor vor.
BVL/LÜVA
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Bundesebene; Lebensmittelüberwachungsämter (LÜVA) auf Länderebene führen Betriebskontrollen durch und können bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Allergenen-Management
Verhinderung von Kreuzkontaminationen mit Allergenen während Produktion und Reinigung. Erfordert spezifische Reinigungsprotokolle bei Produktwechseln.
Reinigungsvalidierung
Nachweis der Wirksamkeit eines Reinigungsverfahrens durch mikrobiologische Proben, ATP-Messungen oder visuelle Inspektion nach einem festgelegten Protokoll.
LFGB
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Deutsches Gesetz, das Anforderungen an die Sicherheit und Hygiene von Lebensmitteln stellt und die Grundlage für behördliche Durchsetzung bei Mängeln bildet.

Was das Gesetz verlangt

Verordnung (EG) 852/2004 verpflichtet jeden Lebensmittelbetrieb, angemessene Reinigungs- und Desinfektionsverfahren zu haben und anzuwenden. Die Verordnung schreibt vor, dass alle Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, regelmäßig und wirksam gereinigt und wo nötig desinfiziert werden. Räumlichkeiten müssen so gestaltet sein, dass sie gut zu reinigen sind.

Die Branchenleitfäden geben dies je Sektor konkret vor. Sie beschreiben, welche Reinigungsfrequenzen, Mittel und Methoden erforderlich sind, wie Reinigungsergebnisse zu kontrollieren sind und welche Dokumentation verlangt wird. Die Lebensmittelüberwachungsämter prüfen primär anhand des Branchenleitfadens des jeweiligen Sektors. Bei Kontrollen wird auf Reinigungspläne, Ausführungsregistrierungen, Probenergebnisse und den tatsächlichen Hygienezustand der Produktionsumgebung geachtet.

Für Sie als FM-Fachmann bedeutet dies, dass Reinigungspläne nachweislich auf dem geltenden Branchenleitfaden und dem HACCP-Plan des Betriebs basieren müssen. Dokumentieren Sie alle Reinigungsaktivitäten, kontrollieren Sie Ergebnisse mit validierten Methoden und bewahren Sie die Nachweise für Inspektionen auf. Achten Sie besonders auf Allergenen-Management bei Produktwechseln – dies ist einer der am häufigsten kontrollierten Aspekte bei Behördeninspektionen.

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