Regelgeving

Umweltzertifizierung für industrielle Reinigungsunternehmen

Umweltzertifizierungen werden bei der Vergabe industrieller Reinigungsdienstleistungen immer häufiger verlangt. Auftraggeber möchten nachweislich nachhaltig einkaufen, und Behörden verschärfen die Umweltanforderungen. Als FM-Professional müssen Sie wissen, welche Zertifizierungen relevant sind und was sie inhaltlich bedeuten.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland sind ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) und der Blaue Engel die bekanntesten Umweltzertifizierungen im Reinigungsbereich. Das Umweltauditgesetz (UAGE) bildet die rechtliche Grundlage für EMAS (Eco-Management and Audit Scheme), das in Deutschland besonders stark verbreitet ist und über ISO 14001 hinausgeht. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt Abfallvermeidung und Entsorgungspflichten. Das Vergaberecht (GWB, VgV) verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Berücksichtigung von Umweltkriterien bei Ausschreibungen. GEFMA 100 und die VDI 6022 geben Rahmenvorgaben für umweltgerechtes Gebäude- und Anlagenmanagement. Der RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) verwaltet den Blauen Engel als staatlich gesichertes Umweltzeichen.

Schlüsselbegriffe

ISO 14001
Internationale Norm für Umweltmanagementsysteme. Erfordert einen systematischen Umgang mit Umweltaspekten, messbare Verbesserungsziele und regelmäßige Überprüfung. Zertifizierbar durch akkreditierte Stelle.
EMAS
Eco-Management and Audit Scheme. EU-Umweltmanagementsystem, das über ISO 14001 hinausgeht: öffentliche Umwelterklärung, staatlich verifizierte Ergebnisse, stärkere Rechtskonformitätsprüfung.
Blauer Engel
Deutsches staatliches Umweltzeichen, vergeben vom Umweltbundesamt. Für Reinigungsmittel gelten strenge Anforderungen an biologische Abbaubarkeit, Toxizität und Verpackung.
Umweltaspekteregister
Übersicht aller Umweltauswirkungen der Geschäftstätigkeit: Emissionen, Abfallströme, Energie- und Wasserverbrauch sowie Chemikalieneinsatz. Grundlage für Verbesserungsziele.
Kreislaufwirtschaft
Auswahl von Reinigungsmitteln und Materialien nach Kriterien der Wiederverwertbarkeit, Recyclingfähigkeit und minimaler Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus.

Was das Gesetz verlangt

Umweltzertifizierungen sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber das zugrunde liegende Umweltrecht schon. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Gefahrstoffverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz stellen Anforderungen an Emissionen, Einleitungen, Abfallentsorgung und Energieverbrauch. Eine Zertifizierung wie ISO 14001 hilft Unternehmen, diese Anforderungen durch ein strukturiertes Managementsystem zu erfüllen.

Bei öffentlichen Ausschreibungen sind Umweltkriterien nach dem Vergaberecht (VgV) häufig Pflicht. Dies schlägt sich in der Praxis in Anforderungen an den Chemikalieneinsatz (biologisch abbaubar, keine CMR-Stoffe), die Fahrzeugflotte (Euro 6, Elektrofahrzeuge), das Abfallmanagement (Trennung, Reduktion) und die Berichterstattung über Umweltleistungen nieder. EMAS-zertifizierte Unternehmen können durch ihre öffentlich zugängliche Umwelterklärung einen direkten Nachweis ihrer Umweltleistung erbringen.

Als Auftraggeber empfiehlt es sich, Umweltzertifizierung als Auswahlkriterium einzubeziehen, aber auch über das Zertifikat hinauszuschauen. Fragen Sie nach konkreten Umweltkennzahlen: Welche Abfallmengen produziert das Unternehmen pro Auftrag, welcher Anteil wird recycelt, wie entwickelt sich der Chemikalienverbrauch? Ein Unternehmen mit ISO 14001, das keine Verbesserungstrends vorweisen kann, schöpft weniger Wert aus der Zertifizierung als eines, das messbare Ergebnisse liefert.

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