Cybersicherheit in der Gebäudeautomation
Je stärker Gebäudesysteme mit IT-Netzwerken und dem Internet verbunden werden, desto anfälliger werden sie für Cyberangriffe. Ein kompromittiertes BMS kann zu Klimaausfällen, unbefugtem Zutritt oder Datenlecks führen. Als FM-Verantwortlicher tragen Sie gemeinsam mit der IT-Abteilung Verantwortung für die Cybersicherheit.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht technische Richtlinien zur Absicherung von Industriellen Steuerungssystemen (ICS), unter die Gebäudeautomation fällt. Die NIS2-Richtlinie (EU) gilt ab 2024 für Betreiber kritischer Anlagen und wichtiger Einrichtungen, wozu auch bestimmte Gebäude mit kritischen Funktionen zählen können. Das BSI-Grundschutz-Kompendium enthält spezifische Bausteine für OT-Sicherheit. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verschärft die Anforderungen an kritische Infrastrukturen.
Schlüsselbegriffe
- OT-Sicherheit
- Schutz Operationeller Technologie: Systeme, die physische Prozesse steuern (BMS, HLK, Zutrittskontrolle). Unterscheidet sich grundlegend von IT-Sicherheit.
- NIS2
- EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS2). Stellt Cybersicherheitsanforderungen an wesentliche und wichtige Einrichtungen, ggf. auch Gebäude mit kritischen Funktionen.
- Netzwerksegmentierung
- Trennung des BMS-Netzwerks vom Büro-IT-Netzwerk und Internet. Verhindert, dass ein Angriff auf das Büronetzwerk das Gebäudesteuerungssystem erreicht.
- Standard-Anmeldedaten
- Benutzernamen und Passwörter, die Hersteller ab Werk mitliefern. Werden oft nicht geändert und gehören zu den am häufigsten ausgenutzten Schwachstellen in Gebäudesystemen.
- Firmware-Update
- Software-Aktualisierung für Controller-Hardware im BMS. Enthält häufig Sicherheits-Patches. Wird in der Gebäudeautomation weit seltener durchgeführt als in der IT.
Gesetzliche Anforderungen
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Organisationen in festgelegten Sektoren zu angemessenen Cybersicherheitsmaßnahmen. Für Gebäude mit kritischen Funktionen (Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Behörden) kann die Gebäudeautomation in den Anwendungsbereich fallen. Das Gesetz verlangt Risikomanagement, Vorfallsmeldung und Supply-Chain-Sicherheit.
Die DSGVO ist relevant, wenn das BMS personenbezogene Daten verarbeitet: Belegungsdaten, Zugangsprotokoll, Kamerabilder. Ein Datenleck im Gebäudesystem ist ein Datenleck im Sinne der DSGVO, mit Meldepflicht an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.
Ihre Verantwortung als FM-Verantwortlicher: Arbeiten Sie mit der IT zusammen, um das BMS-Netzwerk zu segmentieren, ändern Sie alle Standardpasswörter, beschränken Sie den BMS-Zugang auf autorisierte Nutzer und stellen Sie sicher, dass Firmware-Updates regelmäßig eingespielt werden. Nehmen Sie Cybersicherheit als Anforderung in BMS-Serviceverträge und die Beschaffung neuer IoT-Sensoren auf. Ein Sensor ohne Sicherheits-Updates ist eine offene Tür.
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