DIN EN ISO 52120: Gebäudeautomation und Energieeffizienz
DIN EN ISO 52120 (früher EN 15232) beschreibt den Einfluss von Gebäudeautomation auf die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Norm klassifiziert Automatisierungsgrade von D (keine Automation) bis A (hochentwickelt) und quantifiziert die Energieeinsparung je Klasse. Für FM-Verantwortliche macht die Norm den Mehrwert intelligenter Gebäudesteuerung messbar.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland ist die Norm relevant für Berechnungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und für Energieausweise. Die EU-Gebäudeenergierichtlinie (EPBD) verpflichtet große Nicht-Wohngebäude ab einer bestimmten Nennleistung zur Gebäudeautomation mindestens der Klasse B. Deutschland setzt diese Anforderung über das GEG um. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat Klasse A als Zielambitionen für neue Bundesgebäude formuliert. GEFMA und VDMA begleiten die praktische Umsetzung mit Leitfäden und Schulungen.
Schlüsselbegriffe
- Klasse A
- Höchster Automatisierungsgrad: fortschrittliche Regelung mit Optimierungsfunktionen, Energiemonitoring, Demand Response und Systemintegration.
- Klasse B
- Fortschrittliche Regelung: individuelle Raumregelung, Zeitprogramme, zentrale Überwachung. Der Standard, den die EPBD für große Gebäude vorschreiben wird.
- Klasse C
- Standard-Automation: Basisregelung je Zone, keine Optimierung. Das aktuelle Niveau vieler Bestandsgebäude.
- Klasse D
- Keine Automation: manuelle Bedienung von Anlagen. Führt zum höchsten Energieverbrauch und ist bei Neubauten nicht mehr zulässig.
- BAC-Faktor
- Korrekturfaktor, der die Energieeinsparung durch Gebäudeautomation quantifiziert. Klasse A liefert bis zu 30 % Einsparung bei Wärme und 20 % bei Strom gegenüber Klasse C.
Gesetzliche Anforderungen
Die EPBD verpflichtet Bestandsgebäude mit einem Nennleistungsbedarf über 290 kW zur Gebäudeautomation mindestens der Klasse B. Deutschland setzt diese Anforderung über das GEG um. Für Neubauten gilt, dass der Automatisierungsgrad in die GEG-Bilanzierung einfließt.
Die Norm klassifiziert je Funktion (Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung, Sonnenschutz), welche Regelungsfunktionen je Klasse vorhanden sein müssen. Klasse B erfordert beispielsweise individuelle Raumregelung für Heizung, bedarfsgesteuerte Lüftung und zentrale Überwachung mit Trenderfassung.
Für Sie als FM-Verantwortlichen bedeutet dies: Gebäudeautomation ist keine freiwillige Investition mehr, sondern wird zur gesetzlichen Pflicht. Inventarisieren Sie den aktuellen Automatisierungsgrad Ihrer Gebäude anhand der Normklassifizierung. Erstellen Sie einen Plan, um Gebäude unterhalb von Klasse B aufzurüsten, und berücksichtigen Sie den Automatisierungsgrad als Anforderung bei Sanierungen und Neubauten. Die Norm bietet einen objektiven Rahmen, um Investitionen in Gebäudeautomation gegenüber der Geschäftsführung zu begründen.
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