EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD): Anforderungen und Umsetzung im FM
Die überarbeitete Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) setzt verbindliche Ziele für den Gebäudesektor bis 2050. Sie betrifft Neubauten, Bestandsgebäude und die technische Gebäudeausrüstung gleichermaßen. Facility Manager müssen verstehen, welche Verpflichtungen unmittelbar bevorstehen und wie sie jetzt handeln können.
Deutsche Rahmenbedingungen
Deutschland setzt die EPBD über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den Nationalen Gebäudeenergieplan (NGP) um. Die GEG-Novelle 2024 verschärft Anforderungen an Neubauten (EH 40-Standard) und legt Fristen für den Austausch fossiler Heizungen fest. Die Energieausweispflicht nach GEG gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Neubau. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW verwalten Förderprogramme zur Umsetzung der EPBD-Anforderungen. DIN V 18599 ist die Berechnungsnorm für den Energiebedarf von Gebäuden.
Schlüsselbegriffe
- Nullemissionsgebäude
- Gebäude ohne direkte CO₂-Emissionen aus fossilen Energieträgern, mit sehr geringem Energiebedarf und überwiegend erneuerbarer Energieversorgung – ab 2030 Pflichtstandard für Neubauten.
- GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Deutsches Bundesgesetz, das Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Ausweispflicht regelt.
- Gebäudeautomationsklasse B
- Effizienzklasse nach ISO 52120, die automatische Einzelraumregelung, zentrale Überwachung und Energieberichte vorschreibt – für Nichtwohngebäude ab 290 kW nach GEG erforderlich.
- Nationaler Sanierungsplan
- Vom EU-Mitgliedsstaat erstellter Plan mit Zwischenzielen für die energetische Sanierung des Gebäudebestands bis 2030, 2040 und 2050.
- Energieausweis
- Pflichtdokument nach GEG, das den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Skala von A+ bis H bewertet und bei Vermietung/Verkauf vorzulegen ist.
Was die Vorschriften verlangen
Die überarbeitete EPBD, umgesetzt über das GEG, schreibt vor, dass alle Neubauten ab 2030 Nullemissionsgebäude sein müssen. Für bestehende Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung über 290 kW wird Gebäudeautomation mindestens nach ISO 52120 Klasse B verpflichtend. Das bedeutet in der Praxis: individuelle Raumregelung, Zeitprogramme, zentrale Überwachung und Energieberichte.
Deutschland erstellt einen nationalen Sanierungsplan mit Zwischenzielen für 2030, 2040 und 2050. Die Umsetzung erfolgt über bestehende Instrumente (Energieeinsparungsgebot, BENG-Anforderungen, Energieausweispflicht) sowie neue Anforderungen, die voraussichtlich auf kleinere Gebäude ausgedehnt werden.
Für Sie als Facility Manager gilt: Handeln Sie der Regulierung voraus. Inventarisieren Sie, welche Gebäude die 290-kW-Schwelle überschreiten und welche Automationsklasse sie derzeit haben. Erstellen Sie einen Upgradeplan für Gebäude unterhalb von Klasse B. Nutzen Sie die EPBD als Argument in Investitionsvorschlägen: Es ist keine Option mehr, sondern eine bevorstehende Pflicht.
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