Infektionspräventionsprotokolle im Krankenhaus
Infektionspräventionsprotokolle bilden den gesetzlichen und fachlichen Rahmen, innerhalb dessen Krankenhausreinigung stattfindet. Sie legen fest, welche Reinigungs- und Desinfektionsmethoden in welchen Situationen anzuwenden sind. Als FM-Fachkraft sind Sie verantwortlich für die Einhaltung dieser Protokolle in Ihrer Reinigungsorganisation.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Krankenhäuser zur Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen (Robert Koch-Institut). Die Hygienekommission jedes Krankenhauses ist nach den Hygieneverordnungen der Bundesländer verpflichtend vorgeschrieben. Die zuständigen Gesundheitsämter führen regelmäßige Begehungen durch. Das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) regeln die Aufbereitung von Medizinprodukten. Die DGKH und der bvhc (Berufsverband der Hygienefachkräfte) bieten Fortbildungen und Leitlinien.
Schlüsselbegriffe
- KRINKO-Empfehlungen
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI – maßgebliche fachliche Standards für Reinigung, Desinfektion und Hygiene in deutschen Krankenhäusern.
- Hygienekommission
- Pflichtgremium in deutschen Krankenhäusern nach Landeshygieneverordnung. Erarbeitet das interne Hygienekonzept und überwacht dessen Umsetzung.
- Krankenhaushygieniker
- Facharzt oder speziell qualifizierter Hygienefachmann, der das Hygienemanagement im Krankenhaus fachlich leitet und das FM bei Reinigungsfragen berät.
- Desinfektionsmittelplan
- Hauseigenes Verzeichnis zugelassener Desinfektionsmittel mit Anwendungsgebieten, Konzentrationen und Einwirkzeiten – gemäß VAH-Liste oder DVV-Leitlinie.
- Ausbruchsprotokoll
- Eskalationsplan bei einem Ausbruch einer Infektionskrankheit: erweiterte Reinigungsmaßnahmen, Isolationsverfahren und Meldewege nach IfSG.
Gesetzliche Anforderungen
Das IfSG verpflichtet Krankenhäuser zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen. Die KRINKO-Empfehlungen konkretisieren diese Pflicht: Sie beschreiben für jeden Raumtyp, jede Handlung und jede Situation, welche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind. Zusätzlich legen die Landeshygieneverordnungen länderspezifische Anforderungen fest, die je nach Bundesland variieren.
Die Gesundheitsämter überprüfen Krankenhäuser auf ihr Hygienekonzept. Bei Begehungen wird geprüft, ob aktuelle Reinigungsprotokolle vorliegen, ob Personal nachweislich geschult ist und ob systematisch auditiert wird. Bei Mängeln können Auflagen erteilt oder im Extremfall der Betrieb eingeschränkt werden.
Als FM-Fachkraft bedeutet das konkret: Verträge mit Reinigungsunternehmen müssen explizit auf die geltenden KRINKO-Empfehlungen verweisen. Nehmen Sie Reinigungsprotokolle als Anlage in das Leistungsverzeichnis auf und stellen Sie sicher, dass externe Mitarbeiter dieselbe Schulung wie eigenes Personal erhalten. Dokumentieren Sie alles: Schulungsnachweise, Auditergebnisse und Abweichungsregister. Die Hygienekommission erwartet einen lückenlosen PDCA-Zyklus rund um Reinigung und Infektionsprävention.
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