Regelgeving

Klinikreinigung und die deutschen Klimaschutzziele 2045

Der deutsche Gesundheitssektor steht vor weitreichenden Nachhaltigkeitszielen: Klimaneutralität bis 2045 und eine deutliche Reduzierung des Ressourcenverbrauchs. Dies hat direkte Auswirkungen darauf, wie Kliniken ihre Reinigung organisieren, beschaffen und durchführen.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzgesetzes (KSG) verbindliche CO₂-Minderungsziele festgelegt. Das Bundeministerium für Gesundheit (BMG) treibt die Nachhaltigkeitstransformation des Gesundheitssektors voran. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) haben Nachhaltigkeitsleitfäden veröffentlicht. Das Umweltbundesamt stellt Kriterien für nachhaltige Beschaffung bereit (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, KNB). Für Reinigung konkretisiert sich dies in Anforderungen an Chemikalienreduktion, kreislauffähige Materialien und Energieeffizienz von Reinigungsgeräten – bei gleichzeitiger Einhaltung der KRINKO-Hygienestandards.

Schlüsselbegriffe

Klimaschutzziele Gesundheitssektor
Verpflichtung der Gesundheitseinrichtungen zur CO₂-Reduktion und Klimaneutralität bis 2045 gemäß Klimaschutzgesetz und DKG-Leitfäden.
Nachhaltige Beschaffung
Berücksichtigung von Umweltkriterien bei der Vergabe von Reinigungsleistungen und -produkten. KNB und Umweltbundesamt veröffentlichen praxistaugliche Kriterienkataloge.
Kreislauffähige Reinigungsmaterialien
Mikrofasertücher, Mopp-Bezüge und andere Materialien, die auf lange Lebensdauer, Wiederverwendung und Recycling am Lebenszyklusende ausgelegt sind.
Chemikalienreduktion
Ziel, den Einsatz chemischer Reinigungsmittel durch Umstieg auf Mikrofaser, Dampfreinigung oder biologische Alternativen zu senken – soweit aus Hygienesicht vertretbar.
Energieeffizienz Reinigungsgeräte
Einsatz von Reinigungsmaschinen mit hohem Energieeffizienzgrad (EU-Energielabel) und Nutzung von LED-Beleuchtung in Materialdepots.

Rechtliche Anforderungen und Umsetzung

Die Nachhaltigkeitsverpflichtungen für Krankenhäuser sind teils freiwillig (DKG-Leitfäden), teils gesetzlich (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSRD-Berichtspflichten für große Einrichtungen). Das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 bietet einen anerkannten Rahmen zur Dokumentation und Verbesserung der Umweltleistung, einschließlich des Reinigungsbereichs.

Für die Reinigung ergeben sich drei konkrete Handlungsfelder. Erstens: Chemikalienreduktion durch Umstieg auf Mikrofasertechnik, Dampfreinigung oder biologische Reinigungsmittel, wo dies aus Hygienegründen vertretbar ist. Zweitens: Kreislaufwirtschaft – wählen Sie Lieferanten, die Rücknahmeprogramme für verbrauchte Mikrofasertücher und Mopp-Bezüge anbieten. Drittens: Energieverbrauch – Reinigungsmaschinen mit A-Energielabel, LED in Materialdepots, bedarfsgesteuerte Betriebszeiten.

Nehmen Sie Nachhaltigkeitskriterien in Ihr Reinigungsleistungsverzeichnis auf. Fordern Sie von Bietern einen Nachhaltigkeitsplan mit konkreten Zielen, einen CO₂-Fußabdruck ihrer Dienstleistung und einschlägige Zertifizierungen (ISO 14001, EU-Ecolabel). Berichten Sie jährlich über die Nachhaltigkeitsleistung der Reinigung als Teil des Umweltberichts Ihrer Einrichtung.

Verwandte Themen