Regelgeving

Qualitätsstandards für Krankenhausreinigung in Deutschland

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und das Robert Koch-Institut stellen Qualitätsrahmen zur Verfügung, die Krankenhäuser bei der Organisation ihrer Reinigung unterstützen. Diese Empfehlungen sind zwar keine unmittelbaren Rechtsvorschriften, werden aber von Gesundheitsämtern als fachlicher Maßstab bei Begehungen herangezogen.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) vertritt rund 1.900 deutsche Krankenhäuser und veröffentlicht Empfehlungen zu Qualitätsstandards im Krankenhausbetrieb. In Kombination mit den KRINKO-Empfehlungen des RKI und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bilden diese den vollständigen Normrahmen für Krankenhausreinigung in Deutschland. Zusätzlich liefern die Landeshygieneverordnungen länderspezifische Anforderungen. Die DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene) entwickelt Leitlinien und bietet Fortbildungsveranstaltungen an. Die KTQ-Zertifizierung (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) bewertet Krankenhäuser systematisch, unter anderem auf Hygienequalität.

Schlüsselbegriffe

DKG
Deutsche Krankenhausgesellschaft – Spitzenverband der deutschen Krankenhäuser, der Qualitätsempfehlungen und Arbeitshilfen für Einrichtungsleiter veröffentlicht.
KTQ-Zertifizierung
Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen – deutsches Zertifizierungsverfahren, das Krankenhäuser auf Qualitätsmanagement, einschließlich Hygiene, bewertet.
Qualitätsmanagementsystem
Dokumentiertes System, das beschreibt, wie Reinigungsdienstleistungen organisiert, erbracht und kontrolliert werden – Voraussetzung für KTQ- und DIN EN ISO 9001-Zertifizierung.
PDCA-Zyklus
Plan-Do-Check-Act – systematischer Verbesserungskreislauf, den Hygienekommissionen für das Management von Reinigungsdienstleistungen erwarten.
Normverantwortung
Nachweis gegenüber Gesundheitsamt und Aufsichtsbehörden, welche Standards das Krankenhaus für Reinigung anwendet und wie die Einhaltung gesichert ist.

Gesetzliche Anforderungen

Obwohl DKG-Empfehlungen formal keinen Gesetzesstatus haben, fungieren sie in der Praxis als professioneller Standard. Das Gesundheitsamt nutzt sie als Referenz bei der Beurteilung, ob ein Krankenhaus seiner Hygienepflicht nach IfSG nachkommt. Abweichungen sind möglich, müssen aber begründet werden – mit dem Nachweis, dass die alternative Vorgehensweise gleichwertig ist.

Die DKG-Rahmenempfehlungen betonen, dass Reinigung ein integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems des Krankenhauses ist. Das bedeutet: Es muss ein Hygieneplan vorliegen, Reinigungsprotokolle müssen aktuell gehalten werden, und ein systematischer Audit- und Verbesserungskreislauf muss implementiert sein. Die Verantwortung für Reinigungsqualität liegt beim Krankenhausträger – auch wenn der Dienst ausgelagert ist.

Als FM-Fachkraft übersetzt sich das in konkrete Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Reinigungsleistungsverzeichnis auf die geltenden KRINKO-Empfehlungen und DKG-Rahmen verweist. Richten Sie ein Qualitätsmanagementsystem mit regelmäßigen Audits, KPI-Berichterstattung und Abweichungsregistrierung ein. Binden Sie die Hygienekommission in die Erstellung und Bewertung von Reinigungsprotokollen ein. Dokumentieren Sie den aktiven PDCA-Zyklus – das ist es, was das Gesundheitsamt bei einer Begehung sehen möchte.

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