Regelgeving

Ernährungsstandards für Schulmahlzeiten in Deutschland

Wenn Sie als Facility Manager für Schulmahlzeiten verantwortlich sind, müssen Sie wissen, welche Ernährungsstandards das Angebot erfüllen muss. Die Standards unterscheiden sich nach Altersgruppe und sind in den DGE-Qualitätsstandards und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und des Forschungsinstituts für Kinderernährung festgelegt.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die DGE veröffentlicht die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, die Portionsgrößen, Nährwertanforderungen und Lebensmittelauswahl nach Schulform und Altersgruppe differenzieren. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) in Dortmund hat mit OptimiX (Optimierte Mischkost) ein wissenschaftliches Referenzmodell entwickelt. Die Deutschen Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr (D-A-CH-Referenzwerte) bilden die wissenschaftliche Grundlage. Für Schulen, die über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Mahlzeiten anbieten, gelten die DGE-Standards als Anforderung.

Schlüsselbegriffe

D-A-CH-Referenzwerte
Wissenschaftlich fundierte Nährstoffempfehlungen für Deutschland, Österreich und die Schweiz, differenziert nach Altersgruppe und Geschlecht.
OptimiX (Optimierte Mischkost)
Ernährungskonzept des FKE für Kinder und Jugendliche: reichlich Getreide, Gemüse, Obst; mäßig tierische Lebensmittel; sparsam Fettreiches.
Portionsgröße
Empfohlene Menge pro Produkt oder Gericht, abgestimmt auf die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler.
DGE-Qualitätsstandards Schulverpflegung
Spezifische Anforderungen an Schulmahlzeiten, einschließlich Mindestmengen an Gemüse, Obst und Vollkornprodukten je nach Schulform.
Energiebedarf nach Alter
Der tägliche Energiebedarf variiert je nach Alter: ca. 1.400–1.600 kcal (6–9 Jahre), 1.800–2.200 kcal (10–13 Jahre), 2.000–2.600 kcal (14–17 Jahre).

Was das Recht vorschreibt

Es gibt kein Bundesgesetz, das spezifische Nährwertstandards für Schulmahlzeiten vorschreibt. Die Standards sind Empfehlungen der DGE und des FKE, die jedoch als Mindeststandard bei Ausschreibungen durch Kommunen und Schulträger herangezogen werden. Für Mahlzeiten, die über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT nach § 28 SGB II) finanziert werden, verlangen die Bewilligungsbehörden in der Regel den Nachweis der DGE-Konformität.

Die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung empfehlen, dass ein Mittagessen mindestens enthält: eine Gemüse- oder Salatportion (mindestens 100 g für Grundschüler, 120 g für ältere Schüler), eine Stärkekomponente aus Vollkornprodukten oder Kartoffeln, eine Proteinkomponente und Trinkwasser oder ungesüßte Getränke. Die Portionsgrößen folgen den OptimiX-Empfehlungen nach Altersgruppe.

Bei der Ausschreibung von Schulcatering durch Kommunen oder Schulträger nehmen Sie diese Standards in das Leistungsverzeichnis auf. Verlangen Sie, dass der Caterer ein Wochenmuster vorlegt, das durch eine Ernährungsfachkraft auf DGE-Konformität geprüft wurde. Die DGE bietet kostenlose Arbeitshilfen und Mustermenüs, die als Anlage zum Leistungsverzeichnis beigefügt werden können.

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