Regelgeving

Standards für die gesunde Schulkantine in Deutschland

Die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung sind der anerkannte Rahmen für ein gesundes Kantinenangebot an deutschen Schulen. Als Facility Manager im Bildungsbereich bestimmen Sie, wie diese Standards in der Praxis umgesetzt werden.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung zuletzt 2023 aktualisiert. Sie gelten für alle Schulformen und Verpflegungssysteme. Das Bundesprogramm Schule + Essen (Vernetzungsstellen Schulverpflegung) unterstützt Schulen bei der Umsetzung. Die Kultusministerkonferenz (KMK) empfiehlt die Anwendung der DGE-Standards. Das aid infodienst-Modell der Ernährungspyramide und die Optimierende Mischkost (OptimiX) des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) bieten ergänzende wissenschaftliche Grundlagen. Einige Bundesländer haben Schulverpflegungsgesetze oder -verordnungen erlassen (z. B. Berlin, NRW).

Schlüsselbegriffe

DGE-Qualitätsstandards Schulverpflegung
Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die Menüstruktur, Lebensmittelauswahl, Zubereitungsformen und Hygiene in der Schulverpflegung regeln.
Vernetzungsstellen Schulverpflegung
Landesweite Beratungsstellen, die Schulen kostenlos bei der Einführung und Verbesserung der Schulverpflegung unterstützen.
Schulmensa-Zertifizierung
Zertifizierung durch die DGE oder regionale Stellen, die die Einhaltung der Qualitätsstandards in der Schulverpflegung bestätigt.
Vier-Komponenten-Prinzip
DGE-Empfehlung, dass jede Schulmahlzeit mindestens eine Gemüse-/Salatkomponente, eine Stärkekomponente, eine Proteinkomponente und ein Getränk enthält.
Energydrink-Verbot
In einigen Bundesländern und vielen Schulordnungen geregelt; Energydrinks sollen an Schulen generell nicht verkauft oder ausgeschenkt werden.

Was das Recht vorschreibt

Die DGE-Qualitätsstandards sind keine Bundesgesetze, aber in mehreren Bundesländern rechtlich oder unterrechtlich verankert. Berlin hat mit der Berliner Schulmensaqualitätsverordnung verbindliche Anforderungen eingeführt; NRW und Bayern verweisen in Schulverpflegungserlassen auf die DGE-Standards. Die Kultusministerkonferenz empfiehlt die Anwendung bundesweit. Schulen, die Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für die Verpflegung erhalten, müssen in der Regel die DGE-Standards nachweisen.

Die DGE-Standards schreiben vor, dass täglich mindestens drei Menükomponenten angeboten werden: Gemüse oder Salat, eine Stärkekomponente (Kartoffeln, Nudeln, Reis, Vollkornbrot) und eine Proteinkomponente. Wasser oder ungesüßte Getränke sind als Standardgetränk verfügbar zu halten. Energydrinks sollen generell nicht angeboten werden.

Als Facility Manager bedeutet das: Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in Ihrem Bundesland, erstellen Sie gemeinsam mit dem Caterer oder der Schulmensa-Betreiberin einen Verbesserungsplan und berichten Sie jährlich an die Schulleitung über den Umsetzungsstand. Bei Ausschreibungen nehmen Sie die DGE-Standards als Mindestanforderung in das Leistungsverzeichnis auf.

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