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Zwischenmahlzeiten: Richtlinien für gesunde Snacks an Schulen

Das Zwischenmahlzeitenkonzept an Schulen bestimmt, was Schülerinnen und Schüler außerhalb der Hauptmahlzeit essen und trinken. Automaten, Snackbars und Schulkioske liegen direkt im Verantwortungsbereich des Facility Managers. Mit dem richtigen Ansatz machen Sie gesunde Zwischenmahlzeiten zur einfachen Wahl.

Deutsche Rahmenbedingungen

Die DGE empfiehlt, dass auch das Zwischenangebot an Schulen den Qualitätsstandards entspricht. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und einige Landesgesundheitsministerien haben Empfehlungen für den Verkauf von Lebensmitteln an Schulen herausgegeben. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen existieren Schulverpflegungserlasse, die das Automatenangebot einschränken. Energydrinks sind in vielen Schulordnungen verboten; der Deutsche Bundesrat hat Verschärfungen des Verbots gefordert. Das 'IN FORM'-Programm des BMEL unterstützt Schulen bei der Gestaltung eines gesunden Gesamtangebots.

Schlüsselbegriffe

Automatenkonzept
Schulkonzept, das festlegt, welche Produkte in Getränke- und Snackautomaten angeboten werden dürfen.
DGE-konforme Produkte
Produkte, die den Ernährungsempfehlungen der DGE entsprechen: Obst, Nüsse, Vollkornprodukte, Wasser, ungesüßte Milchprodukte.
Energydrink-Regelung
In vielen Schulordnungen und einigen Landeserlassen geregeltes Verbot des Verkaufs und der Abgabe von Energydrinks an Schülerinnen und Schüler.
Aufstellvertrag Automat
Vertrag, bei dem ein Automatenbetreiber eine Vergütung an die Schule zahlt, im Gegenzug für das exklusive Aufstellrecht.
Schulkiosk
Verkaufspunkt an der Schule, oft von Schülerinnen und Schülern als Lernprojekt geführt, an dem gesunde Snacks und Getränke angeboten werden.

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Erfassen Sie das aktuelle Zwischenangebot. Gehen Sie alle Automaten, Verkaufsstellen und Snackbars durch und notieren Sie je Produkt, ob es den DGE-Empfehlungen entspricht. Nutzen Sie den DGE-Qualitätsstandard als Referenz. An vielen Schulen wird der Anteil nicht DGE-konformer Produkte über 50 % liegen.

Erarbeiten Sie ein neues Automatenkonzept in Abstimmung mit der Schulleitung und dem Schülerrat. Die DGE empfiehlt: 80 % des Angebots DGE-konform, keine Energydrinks (schulordnungsgemäß verboten), keine Limonade über 250 ml, Wasser immer als günstigste Option. Verhandeln Sie den Aufstellvertrag mit dem Automatenbetreiber auf Basis dieses Konzepts neu. Die meisten Betreiber können das Sortiment anpassen.

Machen Sie gesunde Zwischenmahlzeiten attraktiv. Ein Schulkiosk, der von Schülerinnen und Schülern geführt wird, ist ein bewährtes Konzept: Es verbindet unternehmerisches Lernen mit einem gesunden Angebot. Bieten Sie Saisonobst für 0,50 Euro an, Nüsse in Portionspackungen und selbst gemachte Smoothies. Kommunizieren Sie das Konzept visuell mit Postern und digitalen Bildschirmen. Evaluieren Sie nach einem Semester, ob das Angebot angenommen wird und ob der Umsatz den Kiosk trägt.

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