KMU-Zugang zu FM-Vergabeverfahren verbessern
Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat des deutschen Facility-Management-Sektors, haben aber bei komplexen Vergabeverfahren häufig das Nachsehen. Überhöhte Umsatzanforderungen, zusammengefasste Aufträge und hohe Verwaltungslasten schließen kleinere Anbieter aus. Das Vergaberecht enthält Instrumente zur Sicherung des KMU-Zugangs, deren Anwendung jedoch uneinheitlich ist.
Deutsche Rahmenbedingungen
Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verpflichtet öffentliche Auftraggeber in § 97 Abs. 4 zur Losvergabe, sofern keine sachlichen Gründe dagegen sprechen. Die Vergabeverordnung (VgV) und die UVgO konkretisieren diese Pflicht. Die Mittelstandsrichtlinien der Bundesländer schreiben Eignungskriterien vor, die nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Das BMWK stellt mit dem 'KMU-Vergabe-Leitfaden' praktische Hinweise für mittelstandsfreundliches Beschaffen bereit. Die Vergabekammern des Bundes und der Länder behandeln Beschwerden wegen unverhältnismäßiger Anforderungen.
Schlüsselbegriffe
- Losaufteilung (Losgebot)
- Gesetzliche Verpflichtung, Aufträge in Teile (Lose) aufzuteilen; nur bei sachlicher Begründung ist eine Gesamtvergabe zulässig.
- Verhältnismäßigkeit der Eignungskriterien
- Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen; überhöhte Anforderungen sind vergaberechtswidrig.
- Bietergemeinschaft
- Möglichkeit für KMU, als Gemeinschaft oder mit Nachunternehmern auf Aufträge zu bieten, die sie einzeln nicht erfüllen könnten.
- Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
- Standardformular, das Eignungsnachweise vereinheitlicht und den Verwaltungsaufwand für Bieter reduziert.
- Markterkundung
- Frühzeitige Einbindung von Unternehmen – auch KMU – in die Konzeption einer Ausschreibung, um Marktkenntnis zu nutzen und den Wettbewerb zu fördern.
Was das Gesetz fordert
Das GWB verpflichtet Sie, Aufträge in Lose aufzuteilen, sofern keine sachlichen Gründe dagegen sprechen. Im FM bedeutet das: Trennen Sie Reinigung, Sicherheit und Catering in separate Lose, anstatt sie in einem Paketvertrag zusammenzufassen. Jedes Los muss für spezialisierte KMU-Anbieter zugänglich sein.
Eignungskriterien müssen verhältnismäßig sein. Umsatzanforderungen dürfen nach gängiger Vergaberechtspraxis das Zwei- bis Dreifache des Auftragswerts nicht übersteigen; Referenzanforderungen müssen in Art und Umfang mit dem Auftrag vergleichbar sein. Verzichten Sie auf überflüssige Zertifizierungsanforderungen: Wenn ISO 14001 für den Auftragsgegenstand nicht relevant ist, darf es nicht gefordert werden.
Fördern Sie Bietergemeinschaften. Erlauben Sie ausdrücklich, dass KMU als Gemeinschaft oder mit Nachunternehmern bieten. Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand: Nutzen Sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung und fordern Sie keine unnötigen Anhänge. Führen Sie bei größeren Aufträgen eine Markterkundung durch, zu der Sie auch KMU einladen. Das liefert eine bessere Ausschreibungskonzeption und erhöht die Beteiligung.
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