Social Return in der kommunalen Vergabe: Anforderungen und Umsetzung für FM-Dienstleister
Kommunale Auftraggeber fordern Social Return zunehmend als Vertragsbestandteil bei der Vergabe von FM-Leistungen. Dienstleister, die diese Anforderungen kennen und systematisch erfüllen können, haben einen Wettbewerbsvorteil. Unvorbereitet können Strafklauseln schnell teuer werden.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland ermöglicht das GWB (§ 97 Abs. 4) die Einbeziehung sozialer Kriterien als besondere Ausführungsbedingungen in öffentliche Vergaben. Viele Kommunen und Länder haben eigene Tariftreue- und Vergabegesetze erlassen (z.B. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, TVgG NRW), die Social-Return-Quoten oder Mindestbeschäftigungsquoten vorschreiben. Die Bundesagentur für Arbeit und kommunale Jobcenter kooperieren mit Auftraggebern bei der Kandidatenvermittlung. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Leistungsrahmen für Werkstätten und Inklusionsbetriebe neu geordnet.
Schlüsselbegriffe
- Social Return Quote
- Vertraglich festgelegter Mindestanteil der Auftrags-wertschöpfung, der durch Beschäftigung von Menschen aus definierten Zielgruppen erbracht werden muss.
- Besondere Ausführungsbedingung
- Vergaberechtliches Instrument nach § 128 GWB, das Auftragnehmern vertragliche Pflichten auferlegt – z.B. Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen.
- Zielgruppenregister
- Von der Kommune geführte Liste geeigneter Kandidaten aus Social-Return-Zielgruppen (Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen), die Auftragnehmern zur Verfügung gestellt wird.
- Inklusionsbetrieb
- Nach § 215 SGB IX anerkannter Betrieb mit einem Anteil von mindestens 30 % schwerbehinderten Beschäftigten, dessen Leistungen als Social Return angerechnet werden können.
- Vertragsstrafe
- Finanzielle Sanktion bei Nichterfüllung der Social-Return-Quote, typischerweise als Prozentsatz des nicht erbrachten Anteils am Auftragswert.
Was die Vorschriften verlangen
Social Return ist keine bundesgesetzliche Pflicht für einzelne Auftragnehmer, jedoch eine Vertragsauflage, die Kommunen auf Basis des § 128 GWB und länderspezifischer Vergabegesetze in öffentliche Ausschreibungen einbinden. Die Kommune legt Prozentsatz, Zielgruppe und anerkannte Erfüllungswege fest.
Sie erfüllen die Social-Return-Auflage, indem Sie Menschen aus der Zielgruppe im Rahmen des Auftrags einsetzen. Die Kommune benennt Kandidaten aus dem Zielgruppenregister und unterstützt bei der Vermittlung. Anerkannte Erfüllungswege sind typischerweise: Arbeitsplätze (befristet oder unbefristet), Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildungsplätze, Praktika und Zeitarbeit über Inklusionsbetriebe. Manche Kommunen erkennen auch die Beauftragung von Inklusionsbetrieben als FM-Subunternehmer an.
Bei Nichterfüllung kann die Kommune die Vertragsstrafenklausel aktivieren: eine Sanktion für den nicht erfüllten Anteil. Überwachen Sie Ihre Social-Return-Performance während des Vertragslaufs und kommunizieren Sie proaktiv mit dem kommunalen Koordinator bei Schwierigkeiten. Frühzeitiger Dialog verhindert Überraschungen bei der Schlussabrechnung.
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