Regelgeving

Werkstätten für behinderte Menschen und FM-Dienstleistungen

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind traditionell die Arbeitgeber von Menschen mit wesentlicher Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht beschäftigt werden können. Mit den Reformen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wandeln sich WfbM zunehmend zu inklusiven FM-Dienstleistern. Sie kombinieren professionelle Facility-Services mit sozialer Wirkung und sind für viele Auftraggeber ein attraktiver Partner.

Deutsche Rahmenbedingungen

In Deutschland sind rund 700 WfbM mit circa 320.000 Beschäftigten aktiv, organisiert in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM). Das SGB IX (Teil 3) regelt den rechtlichen Rahmen für WfbM. Das BTHG (2020) hat das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich reformiert und fördert die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt. Integrationsbetriebe nach § 215 SGB IX beschäftigen 40–60 % Menschen mit Schwerbehinderung im regulären Wettbewerb. § 118 GWB ermöglicht die Vorbehaltsvergabe an WfbM und Integrationsbetriebe. Das Sozialgesetzbuch II und III regeln Eingliederungszuschüsse für Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Schlüsselbegriffe

WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen)
Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, die zunehmend auch kommerzielle FM-Leistungen am Markt anbietet.
SGB IX
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; rechtliche Grundlage für WfbM und Integrationsbetriebe.
Integrationsbetrieb
Unternehmen nach § 215 SGB IX, das 40–60 % schwerbehinderte Menschen im regulären Wettbewerb beschäftigt; direkter Marktteilnehmer im FM.
Vorbehaltene Vergabe
Vergaberechtliche Möglichkeit nach § 118 GWB, einen Auftrag exklusiv für WfbM oder Integrationsbetriebe vorzubehalten.
Transformation
Der Prozess, in dem WfbM sich von geschützten Arbeitsstätten zu inklusiven, marktorientierten FM-Dienstleistern weiterentwickeln.

Was das Gesetz fordert

Das GWB bietet in § 118 die Möglichkeit, Aufträge für WfbM oder Integrationsbetriebe vorzubehalten, sofern diese mindestens 30 Prozent der Beschäftigten mit Behinderung stellen. Dies ist eine Kann-Regelung, keine Pflicht: Sie können vorbehaltene Vergaben als Instrument für Social Value einsetzen.

Bei der Einbindung einer WfbM über Dienstleistungsvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung gelten die einschlägigen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die WfbM-Beschäftigten unterstehen dem WfbM-Werkstattvertrag nach SGB IX; ihr Arbeitsentgelt setzt sich aus einem Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag zusammen. Das Honorar an die WfbM umfasst Lohnkosten, Begleitung und Overhead. Der Ausgleich zwischen Mindestentgelt und Produktivität wird durch öffentliche Förderung abgedeckt.

Bei der Auswahl einer WfbM als FM-Dienstleister beurteilen Sie dieselben Qualitätskriterien wie bei jedem anderen Anbieter: Zertifizierungen, Referenzen, Kapazität und Preisgestaltung. Fragen Sie zusätzlich nach der Begleitstruktur: Wie werden Beschäftigte am Einsatzort unterstützt, wer ist Ansprechpartner bei Problemen, wie wird die Qualität gesichert? Eine gute WfbM liefert professionelle FM-Dienstleistungen, bei denen die soziale Komponente ein Mehrwert ist – und keine Entschuldigung für geringere Qualität.

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