Legionellenprävention in Trinkwasserinstallationen: Pflichten und Maßnahmen
Legionellen stellen ein ernstes Gesundheitsrisiko dar, das durch systematisches Gebäudemanagement beherrschbar ist. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen zu Risikoanalysen, Beherrschungsplänen und regelmäßiger Untersuchung. Facility Manager sind dabei die zentrale Verantwortliche Stelle.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) die Anforderungen an Trinkwasseranlagen, einschließlich Untersuchungspflichten auf Legionellen in gewerblich genutzten Gebäuden. DIN EN 806 und DVGW-Arbeitsblatt W 551 definieren technische Maßnahmen zur Vermeidung von Legionellenwachstum (Temperaturen, Stagnationsvermeidung). Das Umweltbundesamt und das Robert Koch-Institut geben Empfehlungen für Risikobewertungen. Zugelassene Untersuchungsstellen müssen nach § 15 TrinkwV akkreditiert sein.
Schlüsselbegriffe
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Bundesverordnung, die Qualitätsanforderungen an Trinkwasser und Untersuchungspflichten für Betreiber von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden regelt.
- DVGW-Arbeitsblatt W 551
- Technisches Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches, das Maßnahmen zur Verhinderung von Legionellenwachstum in Trinkwarm- und -kaltwasseranlagen definiert.
- Risikobewertung Trinkwasser
- Systematische Analyse der Trinkwasserinstallation auf Legionellenrisiken wie Totleitungen, unzureichende Temperaturen und selten genutzte Entnahmestellen.
- KBE/100 ml
- Maßeinheit für koloniebildende Einheiten in der Wasseruntersuchung; die TrinkwV definiert Grenzwerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen ergriffen werden müssen.
- Thermische Desinfektion
- Maßnahme zur Abtötung von Legionellen durch kurzzeitiges Erhitzen des Warmwassers auf mindestens 70 °C an allen Entnahmestellen.
Was die Vorschriften verlangen
Als Betreiber einer gewerblich genutzten Trinkwasserinstallation sind Sie nach TrinkwV verpflichtet, regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen durchführen zu lassen. Für Großanlagen (Warmwasser-Pufferspeicher ab 400 Liter oder Leitungsvolumen ab 3 Liter zwischen Speicher und Entnahmestelle) gilt eine jährliche Beprobung durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle.
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE/100 ml) müssen Sie unverzüglich Gegenmaßnahmen einleiten: Ursachenanalyse, Systemspülung, thermische Desinfektion oder Sanierung betroffener Leitungsabschnitte. Überschreitungen des Leitwertes (10.000 KBE/100 ml) sind dem Gesundheitsamt meldepflichtig.
Grundlage des vorbeugenden Betriebs ist das DVGW-Arbeitsblatt W 551: Warmwasser ≥ 60 °C an der Übergabe, ≥ 55 °C an der entferntesten Entnahmestelle, Kaltwasser dauerhaft < 25 °C. Seltene Entnahmestellen müssen regelmäßig gespült werden. Dokumentieren Sie alle Temperaturen, Spülergebnisse und Untersuchungsberichte mindestens drei Jahre als Nachweis für Behörden und Versicherungen.
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