Evakuierungsmanagement und Zutrittssysteme
Bei einer Evakuierung müssen alle Türen schnell und sicher geöffnet werden können, während das Zugangssystem gleichzeitig Informationen darüber liefert, wer sich im Gebäude befindet. Die Integration von Zugangskontrolle und Evakuierungsmanagement ist eine gesetzliche Verpflichtung und eine operative Notwendigkeit.
Deutsche Rahmenbedingungen
Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) schreibt vor, dass Fluchtwege jederzeit frei und benutzbar sein müssen. Das Bauordnungsrecht der Länder stellt Anforderungen an Notausgänge und deren technische Ausrüstung. Die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und die DGUV-Vorschriften regeln Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen. Die DIN 14675 beschreibt technische Anforderungen an Brandmeldeanlagen einschließlich der Schnittstellen zu Zutrittssystemen. Das Notfallkonzept (gemäß ASR A1.3 und DGUV Information 215-410) muss die Integration von Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle und Evakuierungsorganisation beschreiben.
Schlüsselbegriffe
- Fail-Safe-Tür
- Tür, die bei Stromausfall automatisch entriegelt. Vorgeschrieben für Fluchtwege und Notausgänge.
- Fail-Secure-Tür
- Tür, die bei Stromausfall verriegelt bleibt. Eingesetzt in Bereichen, in denen Sicherheit wichtiger ist als Evakuierungsfreiheit, sofern ein alternativer Fluchtweg vorhanden ist.
- Auslösesignal Evakuierung
- Das Signal, das das Zugangssystem vom Brandmeldesystem empfängt, um alle Fluchtwegstüren zu entriegeln. Muss innerhalb von Sekunden nach Auslösung wirksam sein.
- Anwesenheitsliste
- Übersicht der Personen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt im Gebäude befinden, abgeleitet aus Zutrittsprotokolldaten. Nutzbar als Referenz am Sammelplatz.
- Evakuierungshelfer (EH)
- Im Betrieb bestellte Personen, die bei Notfällen erste Hilfe leisten, Brandbekämpfung einleiten und die Evakuierung unterstützen. Die ArbStättV verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Bestellung von Evakuierungshelfern.
Was das Gesetz fordert
Die ASR A2.3 schreibt vor, dass Fluchtwege jederzeit frei und benutzbar sein müssen. Türen in Fluchtwegen dürfen nicht so verriegelt sein, dass sie im Notfall die Flucht behindern. In der Praxis bedeutet das, dass zutrittskontrollierte Türen in Fluchtwegen fail-safe ausgeführt sein müssen: Bei Stromausfall oder bei einem Evakuierungssignal müssen sie automatisch entriegeln.
Das Zutrittskontrollsystem muss mit der Brandmeldeanlage verknüpft sein. Bei Brandalarmsignal übermittelt die Brandmeldezentrale ein Steuersignal an das Zutrittssystem, das alle Fluchtwegstüren freigibt. Diese Verknüpfung ist bei der jährlichen Prüfung der Brandmeldeanlage (DIN 14675-1) und bei jeder Evakuierungsübung zu testen.
Eine wertvolle Nebenfunktion ist die Anwesenheitsliste. Das Zutrittssystem weiß, welche Ausweise das Gebäude betreten haben und welche wieder ausgeloggt sind. Bei einer Evakuierung kann diese Liste mit der Zählung am Sammelplatz abgeglichen werden, um zu prüfen, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben. Die Zuverlässigkeit ist begrenzt – nicht jeder meldet sich beim Verlassen ab – bietet aber dem Feuerwehreinsatzleiter und dem Evakuierungsverantwortlichen eine brauchbare Orientierung.
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