Regelgeving

Förderung gesunder Mittagsverpflegung in Deutschland

Arbeitgeber, die in ein gesundes Essensangebot investieren, können steuerliche Regelungen und in einigen Fällen Förderungen nutzen. Als Facility Manager sollten Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie sie nutzen können, um das Gesundheitskonzept mit einer finanziellen Businesscase zu untermauern.

Deutsche Rahmenbedingungen

Der deutsche Gesetzgeber fördert gesunde Verpflegung am Arbeitsplatz über § 3 Nr. 34 EStG (Betriebliche Gesundheitsförderung, bis 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei), den Sachbezugswert für Mahlzeiten (2026: 4,13 Euro pro Mahlzeit) sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die gesetzlichen Krankenkassen (z. B. AOK, TK) bieten Arbeitgebern Zuschüsse für Präventionsprogramme nach § 20b SGB V. Das Bundesministerium für Ernährung (BMEL) fördert über IN FORM Projekte für gesunde Mitarbeiterverpflegung.

Schlüsselbegriffe

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Maßnahmen des Arbeitgebers zur Förderung der Mitarbeitergesundheit. Bis zu 600 Euro pro Person und Jahr sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei.
Sachbezugswert Mahlzeit
Vom Bundesfinanzministerium festgelegter Wert, mit dem eine Betriebsmahlzeit für die Lohnsteuer bewertet wird (2026: 4,13 Euro).
Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie
BMEL-Strategie zur Reduktion von Zucker, Fett und Salz in Lebensmitteln sowie zur Förderung pflanzlicher Alternativen am Arbeitsplatz.
§ 20b SGB V
Rechtliche Grundlage für Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen am Arbeitsplatz, einschließlich Ernährungsberatung.
Vitalitätsprogramm
Übergreifendes Arbeitgeberprogramm zu Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, in dem gesunde Verpflegung eine der Säulen sein kann.

Was das Recht vorschreibt

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein gesundes Mittagessen anzubieten, aber die steuerliche Behandlung ist gesetzlich geregelt. Eine Mahlzeit im Betrieb unterliegt dem Einkommensteuergesetz (§ 8 Abs. 2 EStG i. V. m. der Sozialversicherungsentgeltverordnung). Der amtliche Sachbezugswert liegt 2026 bei 4,13 Euro pro Mahlzeit. Erstattet der Arbeitgeber diesen Wert oder weniger, bleibt der Zuschuss lohnsteuerfrei. Bei Überschreitung wird die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert.

Über § 3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber darüber hinaus bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei für zertifizierte BGF-Maßnahmen aufwenden — dazu zählen auch Ernährungsberatung und Kochkurse. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nach § 20b SGB V einen Teil der Kosten für betriebliche Präventionsprogramme.

Als Facility Manager können Sie die Businesscase für gesunde Verpflegung stärken, indem Sie steuerliche Vorteile (Sachbezugswert, BGF-Freibetrag), mögliche Kassenzuschüsse und den Effekt auf den Krankenstand (durchschnittlich 0,5–1 % niedriger bei aktivem Gesundheitsmanagement) gemeinsam darstellen. Die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung bieten einen anerkannten Rahmen für das Kantinenangebot.

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