Social Catering und Inklusion
Social Catering ist der Ansatz, bei dem das Verpflegungsangebot bewusst auf die Vielfalt der Mitarbeitenden eingeht: kultureller Hintergrund, religiöse Speisevorschriften, körperliche Einschränkungen und sozioökonomische Inklusion. Es ist ein oft unterschätzter Aspekt der Betriebsgastronomie, der unmittelbar das Mitarbeitererlebnis beeinflusst.
Deutsche Rahmenbedingungen
In Deutschland haben rund 26 % der Bevölkerung einen Migrationshintergrund (Statistisches Bundesamt, 2024). Dies spiegelt sich in vielfältigen Ernährungsbedürfnissen wider: Halal, Koscher, vegetarisch aus Überzeugung und allergiespezifische Diäten. Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und das Teilhabegesetz verpflichten Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Ausgleichsabgabe bei Nichterfüllung). Social Return über Catering ist eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit. Die Bundesagentur für Arbeit und Inklusionsunternehmen bieten Unterstützung.
Schlüsselbegriffe
- Social Catering
- Verpflegungskonzept, das Inklusion als Ausgangspunkt nimmt: zugängliches Angebot für alle kulturellen, religiösen und diätetischen Bedürfnisse.
- Social Return on Investment (SROI)
- Vertragliche Vereinbarung, bei der der Caterer Arbeitsplätze für Menschen mit Beschäftigungshürden schafft, oft unterstützt durch Eingliederungszuschüsse.
- Halal-Catering
- Speiseangebot, das gemäß islamischen Speisevorschriften zubereitet wird, einschließlich getrennter Zubereitung und zertifizierter Lieferanten.
- Koscheres Catering
- Speiseangebot nach jüdischen Speisegesetzen mit strikter Trennung von Fleisch- und Milchprodukten.
- SGB IX / Inklusionsvereinbarung
- Rechtlicher Rahmen, der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet; Inklusionsvereinbarungen regeln betriebliche Maßnahmen.
So funktioniert es
Social Catering beginnt mit Zuhören. Erheben Sie über eine anonyme Umfrage, welche Ernährungsbedürfnisse in Ihrer Organisation bestehen: Halal, Koscher, Vegetarisch, Vegan, Glutenfrei, Laktosefrei. Quantifizieren Sie den Umfang, damit Sie eine fundierte Anforderung an den Caterer richten können.
Übersetzen Sie die Bedürfnisse in konkrete Anforderungen im Cateringvertrag. Wenn 15 % Ihrer Mitarbeitenden Halal essen: verlangen Sie, dass täglich mindestens ein Halal-Hauptgericht in einer getrennten Produktionslinie angeboten wird. Stellen Sie sicher, dass Allergen- und Diätinformationen bei jedem Gericht klar erkennbar sind, bevorzugt mit sprachunabhängigen Piktogrammen.
Den Social-Return-Anteil gestalten Sie gemeinsam mit HR und dem Caterer. Halten Sie im Vertrag fest, dass der Caterer einen Prozentsatz der Arbeitsstunden mit Personen aus dem Teilhabebereich (SGB IX) besetzt. Die Bundesagentur für Arbeit und Inklusionsunternehmen können mit Eingliederungszuschüssen und Jobcoaching unterstützen. In der Praxis erfüllen viele Caterer dies bereits über eigene Programme, aber es bedarf der vertraglichen Verankerung, um es strukturell zu sichern. Berichten Sie die Anzahl der Social-Return-Stunden als Teil Ihrer ESG-Berichterstattung.
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