Das Abhaken einzelner OSHA-Vorschriften bietet keinen Schutz vor Haftung. Nach der allgemeinen Sorgfaltspflicht können Facility-Organisationen belangt und verklagt werden, sobald ein Mitarbeiter durch eine erkennbare Gefahr verletzt wird, auch wenn keine konkrete Regel greift. Die Botschaft für FM-Verantwortliche: Steuern Sie Risiken proaktiv, nicht nur nach dem Buchstaben der Norm.